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Kunden-Info |
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Allgemeine Hinweise
Bitte beachten Sie nachstehende Hinweise, damit im Leistungsfall der Anspruch auf die Versicherungsleistung nicht gefährdet wird:
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Falls Sie uns mit der Vermittlung eines neuen Vertrages beauftragt haben, bitten wir Sie, einen außerhalb unserer Betreuung
bestehenden Vorvertrag erst nach Annahme des neuen Vertrages (= Zugang des Versichrungsscheins) zu kündigen. Sollten
Kündigungsfristen zu beachten sein, sprechen Sie uns bezüglich der weiteren Vorgehensweise an.
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Besonders möchten wir auf § 16 Abs. 1 VVG - Anzeige von gefahrerheblichen Umständen - hinweisen:
Der Versicherungsnehmer hat bei der Schließung des Vertrags alle ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich
sind, dem Versicherer anzuzeigen. Erheblich sind die Gefahrumstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers, den
Vertrag überhaupt oder zu dem vereinbarten Inhalt abzuschließen, einen Einfluss auszuüben. Ein Umstand, nach welchem der Versicherer
ausdrücklich und schriftlich gefragt hat, gilt im Zweifel als erheblich.
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Soweit Ihnen der Versicherungsschein direkt vom Versicherer zugeht, bitten wir diesen auf Korrektheit zu prüfen, insbesondere
dahingehend, ob Abweichungen vom gestellten Antrag dokumentiert wurden. Gerne können Sie uns beauftragen, den Versicherungsschein
auf Korrektheit zu prüfen.
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Wir weisen darauf hin, dass der Versicherungsschutz erst nach Bezahlung des Erstbeitrages, frühestens zum beantragten
Versicherungsbeginn beginnt, soweit vom Versicherer keine vorläufige Deckung erteilt wurde. Der Versicherungsschutz erlischt,
wenn Folgebeiträge nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Mahnung gem. § 39 VVG entrichtet werden.
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Bitte beachten Sie die jeweiligen vertraglichen Obliegenheiten. Eine Nichtbeachtung vertraglicher Obliegenheiten kann zur
Leistungsfreiheit des Versicherer führen. Obliegenheiten sind:
- Die unverzügliche Meldung von Schadensfällen, welche eine Leistungspflicht des Versicherer begründen können.
- Maßnahmen zur Schadensvorbeugung und nach Eintritt des Schadens Maßnahmen zur Schadensminderung.
- die Anzeige von gefahrerhöhenden Umständen bei und nach Vertragsabschluss
- weitere Obliegenheiten gemäß den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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Bei einem Versichererwechsel (Umdeckungen) sind regelmäßig Vor- und Nachteile gegenüber dem bisherigen Vertragwerk gegeben.
Eine vollständige Information über mögliche Vor- und Nachteile der einzelnen Bedingungswerke kann im Hinblick auf deren Umfang nicht
gegeben werden. Wir verweisen diesbezüglich direkt auf die jeweiligen Vertragsbedingungen.
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Bitte informieren Sie uns, wenn sich bei Ihnen Veränderungen ergeben, welche eine Anpassung der Versicherungsverträge erforden. Ebenso
stehen wir Ihnen bei Bedarf gerne zur Verfügung, wenn die bestehenden Versicherungsverträge an geänderte Marktgegebenheiten angepasst
werden sollen.
Zukunft beraten: Sprechen Sie mit uns.
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Allgemeine Hinweise zur Personenversicherung
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In der Personenversicherung ist es besonders wichtig, dass die Gesundheitsfragen vollständig und korrekt ausgefüllt werden.
Werden diese unvollständig oder fehlerhaft eingetragen, ist der Versicherer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt bzw. kann diesen wegen
arglistiger Täuschung anfechten, auch dann, wenn die unvollständige oder fehlerhafte Angabe nicht kausal mir dem eingetretenen Leistungsfall
zusammenhängt. Gleiches gilt für die Beschreibung Ihres Berufsbildes und die Angabe Ihrer Einkommensverhältnisse. Ist ein
Versicherer vom Vertrag zurückgetreten oder hat er diesen anfochten, ist er leistungsfrei. Häufig ist es dann nicht mehr möglich, einen
anderen Versicherer zu finden, welcher eine Anschlussversicherung anbietet.
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Sie können die Gesundheitserklärung oder Ergänzungen hierzu auch direkt an den Versicherer geben.
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Beachten Sie bitte, dass bei den meisten Versicherern zwischen Antragsstellung und Annahme des Antrages durch den Versicherer
eintretenden Erkrankungen nachzumelden sind.
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Allgemeine Hinweise zur Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherung
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Im Angebot ausgewiesene Gewinnanteile sind nicht garantiert. Diese sind insbesondere von der künftigen Entwicklung der
Kapitalmärkte, der Kosten und Risiken abhängig.
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Bei gezillmerten Tarifen wird ein Großteil der Kosten von den ersten Beiträgen voll oder teilweise in Abzug gebracht.
Dies führt dazu, dass bei Rückkauf oder Beitragsfreistellung kein oder ein geringerer Wert als die eingezahlten Beiträge zur Verfügung
steht. Detaillierte Angaben zu den Kosten und dem Verlauf entnehmen Sie bitte der vollständigen Beispielrechnung des Versicherers.
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Soweit Ihrem Vertrag "Nichtraucherbestimmungen" zu Grunde liegen, informieren Sie uns bitte, wenn Sie das Rauchen nach
Vertragsabschluss beginnen, damit der Vertrag angepasst wird. Ansonsten ist der Versicherer in der Regel berechtigt, die
Versicherungsleistung im Verhältnis zur ersparten Prämie zu kürzen.
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Besonders gefährliche Betätigungen oder Sportarten (darunter fällt auch die Tätigkeit als Flugzeugführer), die Sie nach
Vertragsbeginn ausüben, sind nur mitversichert, wenn dies besonders vereinbart wird.
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Allgemeine Hinweise zur Krankenversicherung
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Die künftige Beitragsentwicklung ist im Wesentlichen von Kostensteigeruingen im Gesundheitswesen und längeren Lebenserwartungen geprägt.
Trotz einkalkulierter Alterungsrückstellungen wird es zu Beitragserhöhungen kommen. Über die mögliche Höhe künftiger Beiträge
können wir keine Auskunft geben.
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Während der Vertragslaufzeit haben Sie das Recht, in andere Tarife des Versicherers unter Mitnahme der Alterungsrückstellung zu
wechseln. Dies kann für Sie günstig sein, wenn der Versicherer neue Tarife einführt, sich andere Tarife bei den Beitragsanpassungen
besser entwickelt haben oder Sie andere Anforderungen an den Versicherungsschutz stellen. Bitte kommen Sie auf uns zu, wenn wir alternative
Tarife bei Ihrem Krankenversicherer prüfen sollen.
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Wir weisen darauf hin, dass bei dem Wechsel eines Krankenversicherers erworbene Altersrückstellungen verloren gehen.
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Nehmen Sie ärztliche Leistungen in Anspruch, welche nicht von Ärzten der GoÄ oder GoZ bzw. nicht nach den dort genannten Sätzen
abgerechnet werden, empfehlen wir vor Inanspruchnahme die Kostenübernahme mit dem Versicherer abzuklären (z. B. Alternative Heilmethoden,
Honorarvereinbarungen, Behandlungen im Ausland, Rücktransporte).
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Wir empfehlen - und verschiedene Versicherer schreiben es vor - bei Zahnersatz und Kieferorthopädie sowie bei größeren
Zahnbehandlungsmaßnahmen, Kostenvoranschläge dem Versicherer zur Genehmigung vorzulegen.
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Bei stationären Aufenthalten empfehlen wir, eine Kostenübernahmeerklärung vom Versicherer an das Krankenhaus zu veranlassen.
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Bei gemischten Anstalten sehen die Vertragsbedingungen der meisten Versicherer nur eine Leistungspflicht bei vorheriger
Genehmigung vor.
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Zeigen Sie in der Krankentagegeldversicherung unverzüglich Erkrankungen an, die eine Arbeitsunfähigkeit über die Karenzzeit
hinaus zur Folge haben könnten. Der Versicherer hat keine rückwirkende Leistungsverpflichtung.
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Zeigen Sie in der Pflegepflichtversicherung den Eintritt der Leistungspflicht sofort an. Es besteht keine rückwirkende
Leistungsverpflichtung.
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Kinder können ohne Gesundheitsprüfung in der Krankenversicherung eines Elternteils mitversichert werden. Die Meldefrist ergibt
sich aus den Versicherungsbedingungen und liegt üblicherweise bei zwei Monaten. Anschließend ist eine Mitversicherung nur mit
Gesundheitsprüfung möglich.
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Allgemeine Hinweise zur Unfallversicherung
- Melden Sie einen eingetretenen Unfall unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln. Unfalltod ist bei manchen Versicherern bereits innerhalb 24 Stunden zu melden.
- Sollten durch einen Unfall Dauerschäden verbleiben, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen innerhalb von 12 Monaten (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen)
schriftlich zu erheben. Wird diese Frist versäumt, erlischt der Anspruch auf eine Leistung.
- Die meisten Versicherer unterscheiden zwischen handwerklicher und kaufmännischer Tätigkeit. Zeigen Sie deshalb einen Berufswechsel unverzüglich an.
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Allgemeine Hinweise zur Sachversicherung
- Beachten Sie bitte in der Sachversicherung, dass ausschließlich die im Versicherungsvertrag beschriebenen Sachen an den vereinbarten Versicherungsorten versichert sind.
Teilen Sie uns sich ergebende Änderungen hierzu unverzüglich mit, damit entsprechender Versicherungsschutz besorgt werden kann.
- Die versicherten Sachen sind - soweit keine All-Riskversicherung vereinbart wurde - ausschließlich gegen die genannten Gefahren versichert.
- Prüfen Sie bitte, ob die gewählte Versicherungssumme ausreichend bemessen ist. Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert, liegt eine Unterversicherung vor und
der Versicherer wird im Leistungsfall die Versicherungsleistung im Verhältnis Versicherungswert zu Versicherungssumme kürzen. Dies gilt nicht, soweit ein Unterversicherungsverzicht korrekt
vereinbart ist und für Versicherungssummen auf erstes Risiko.
- Informieren Sie uns, wenn die Versicherungssumme angepasst werden muss, weil sich beispielsweise durch Neuerwerb der Versicherungswert erhöht hat.
- Prüfen Sie mindestens einmal jährlich, ob die Versicherungssumme noch ausreichend bemessen ist.
- Beachten Sie bitte gesetzliche und/oder behördliche Vorschriften, insbesondere in der gewerblichen Feuerversicherung die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der
elektrischen Anlagen sowie die Einhaltung der Vorschriften zur Brandverhütung (z. B. Ausstattung mit Feuerlöschern, Einhaltung von Rauchverboten).
- Zeigen Sie einen Leerstand unverzüglich an.
- Sorgen Sie dafür, dass vertraglich vereinbarte Einbruchdiebstahlsicherungen angewandt werden.
- In der gewerblichen Leitungswasserversicherung gilt für Vorräte, welche in Räumen unter Erdgleiche gelagert werden, regelmäßig eine Lagerhöhe von mind. 20 cm.
- Beachten Sie weiter Obliegenheiten gemäß den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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Allgemeine Hinweise zur Haftpflichtversicherung
- Geben Sie uns Nachricht, wenn sich Risikoerweiterungen oder Risikoerhöhungen ergeben. Insbesondere erachten wir es in der gewerblichen Haftpflichtversicherung für sehr wichtig, dass
Sie die jährlichen Risikofragebögen korrekt und vollständig ausgefüllt an uns hergeben.
- Da Sie nach gesetzlichen Bestimmungen unbegrenzt haften, empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob die Höhe der Deckungssumme und vereinbarte Sublimits (verringerte Deckungssummen für
einzelne Deckungsinhalte) ausreichend bemessen sind.
- Sollten Sie mit Ansprüchen konfrontiert werden, welche eine Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers begründen, informieren Sie uns umgehend, damit das weitere Vorgehen
abgesprochen werden kann. Wir bitten Sie insbesondere, ohne Zustimmung des Versicherers keine Haftpflichtansprüche anzuerkennen und auch keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche zu
beauftragen.
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Allgemeine Hinweise zur Rechtsschutzversicherung
- Beachten Sie bitte, dass Versicherungsschutz ausschließlich für die vereinbarten Leistungsarten besteht. Wir empfehlen dringend, vor Inanspruchnahme anwaltlicher Leistung vom Versicherer
eine Deckungszusage einzuholen.
- Soweit Sie direkt einen Anwalt beauftragen, empfehlen wir Ihnen mit diesem verbindlich zu vereinbaren, dass dieser erst tätig wird, wenn eine schriftliche Kostenzusage des Versicherers vorliegt
und Sie über etwaige Kosten, welche die Rechtsschutzversicherung nicht übernimmt, informiert.
- Viele Rechtsschutzversicherer bieten zwischenzeitlich auch eine kostenfreie telefonische Rechtsberatung an.
Der Versicherungsschutz beginnt meist für Rechtsverstöße, die nach Vertragsabschluss und einer etwaigen Wartezeit von 3 Monaten eintreten.
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Allgemeine Hinweise zur Kraftfahrtversicherung
- Beachten Sie bitte, dass mit Aushändigung der Versicherungsbestätigungskarte nach Fahrzeugzulassung vorläufige Deckung nur für die Kraftfahrthaftpflichtversicherung besteht.
Für die Kasko- und weitere Versicherungssparten besteht vorläufige Deckung nur, soweit diese von uns oder dem Versicherer ausgesprochen wurde.
- Falls Sie ein Fahrezeug verkaufen, tragen Sie dafür Sorge, dass dieses bei der Zulassungsstelle abgemeldet oder umgemeldet wird. Erledigt dies der Käufer nicht, haften Sie im
Hinblick auf die Versicherungspflicht weiterhin für die Prämie der Kraftfahrthaftpflichtversicherung, und vom Käufer verursachte Schäden können Ihren Schadensfreiheitsrabatt belasten.
- In der Kraftfahrtversicherung sind Rabatte und Zuschläge z. B. für die Jahreskilometerleistung, den Fahrerkreis, Garage und Beruf. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, sind Sie
verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen. Versäumen Sie diese Pflicht, ist der Versicherer berechtigt, Vertragsstrafen zu berechnen. Die Höhe der möglichen Vertragsstrafen können Sie den
Versicherungsbedingungen entnehmen.
- Beauftragen Sie bei Kaskoschäden keinen eigenen Sachverständigen, sondern holen Sie die Anweisungen des Versicherers ein.
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